Kurs

Kurs

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Kurs [kʊrs], der; -es, -e:
1. eingeschlagene oder einzuschlagende Fahrtrichtung eines Schiffes oder Flugzeuges:
einen Kurs steuern, einschlagen; den Kurs wechseln, beibehalten, halten; das Schiff nimmt Kurs auf Hamburg; das Flugzeug fliegt den/auf dem vorgeschriebenen Kurs; vom Kurs abkommen.
Syn.: Richtung, Route, Weg.
2. zusammengehörende Folge von Unterrichtsstunden o. Ä.; Lehrgang:
ein Kurs in Englisch, für Anfängerinnen; einen Kurs besuchen, mitmachen; einen Kurs leiten, abhalten.
Syn.: Kursus, Lehrgang.
Zus.: Abendkurs, Ferienkurs, Fortbildungskurs, Kochkurs, Nähkurs, Skikurs, Sprachkurs, Tanzkurs, Wochenendkurs.
3. Marktpreis von Wertpapieren, Devisen o. Ä.:
hohe, niedrige, stabile Kurse; der amtliche Kurs des Dollars ist schon wieder gestiegen; die Kurse für Automobilaktien sind leicht gefallen; Gold steht zurzeit nicht mehr so hoch im Kurs (ist nicht mehr so viel wert) wie früher.
Zus.: Aktienkurs, Devisenkurs, Dollarkurs, Goldkurs.

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Kụrs 〈m. 1
1. 〈Flugw.; Mar.〉 Fahrtrichtung
2. 〈allg.〉 Kursus, Lehrgang (Koch\Kurs, Sprach\Kurs)
3. Gesamtheit der Teilnehmer eines Kurses
4. Preis der an der Börse gehandelten Wertpapiere usw.
5. Handelspreis einer Währung (Wechsel\Kurs)
6. 〈fig.〉 Richtung, Art einer Politik
7. 〈Sp.〉 Rennstrecke
● einen \Kurs abhalten, leiten; den \Kurs ändern, wechseln 〈a. fig.〉; die \Kurse (an der Börse) fallen, sinken, steigen, ziehen an; den \Kurs halten (Fahrzeug, Flugzeug, Schiff); \Kurs auf ein Ziel nehmen; wie steht der \Kurs dieser Papiere? ● einen geraden \Kurs steuern; harter, weicher \Kurs 〈fig.〉; neuer \Kurs 〈fig.〉 ● \Kurs auf ein Ziel, eine Hafenstadt halten; Zahlungsmittel außer \Kurs setzen für ungültig erklären; ein \Kurs für erste Hilfe; bei jmdm. hoch im \Kurs stehen 〈fig.〉 angesehen, beliebt sein; vom \Kurs abweichen [<lat. cursus „Lauf, Gang, Fahrt, Reise“; zu currere „laufen“; über ital. corso in der Kaufmannssprache, über frz. cours(e) u. ndrl. koers in der Seefahrt; direkt aus dem Lat. als „Lehrgang“]

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Kụrs , der; -es, -e:
1.
a) [frz. cours(e), niederl. koers < lat. cursus] Fahrtrichtung eines Schiffes od. Flugzeuges:
ein gerader, falscher K.;
einen K. steuern, einschlagen;
den K. wechseln, beibehalten, halten;
K. auf Hamburg nehmen;
das Flugzeug geht auf K., fliegt den/auf dem vorgeschriebenen K.;
vom K. abkommen;
b) Linie (8):
einen härteren politischen K. einschlagen, verfolgen;
den K. der Integration weiterfahren.
2. [mlat. cursus = Reihe von Gebeten < lat. cursus = Verlauf, Reihenfolge, zu: currere (2. Part.: cursum) = laufen] (Sport) Rennstrecke:
ein einfacher, schneller, gefährlicher K.;
fehlerfrei über den K. kommen.
3. [ital. corso, frz. cours < mlat. cursus < lat. cursus = Umlauf]
a) zusammengehörende Folge von Unterrichtsstunden o. Ä.; Lehrgang:
-e für Sprachen;
einen K. besuchen, mitmachen;
einen K. absetzen, leiten, abhalten;
am Ende des -es findet eine Prüfung statt;
b) Gesamtheit der Teilnehmenden eines Kurses (3 a):
der ganze K. bestand die Prüfung;
er lud den/seinen K. zu sich nach Hause ein.
4. Marktpreis von Wertpapieren, Devisen o. Ä.:
hohe, niedrige, stabile -e;
die -e steigen, fallen, bleiben stabil;
Gold steht zurzeit nicht mehr so hoch im K. (ist nicht mehr so viel wert) wie früher;
etw. außer K. setzen (etw. für ungültig erklären: Briefmarken außer K. setzen);
außer K. kommen, sein (unbeliebt werden, sein);
hoch im K. stehen (hohe Wertschätzung genießen, sehr angesehen sein);
im K. steigen (beliebter werden, an Ansehen gewinnen: die leichte Küche steigt immer mehr im K.);
im K. fallen (unbeliebter werden, an Ansehen verlieren).

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Kurs
 
[zum Teil durch Vermittlung von französisch course, italienisch corso, von lateinisch cursus »Verlauf«, »Reihenfolge«] der, -es/-e,  
 1) allgemein: Richtung, Weg, Route.
 
 2) Börsenwesen: der Preis für Wertpapiere, Devisen und Waren, die an einer Börse gehandelt werden, wobei der Begriff Börsenkurs gemäß § 11 Börsengesetz offiziell durch die Bezeichnung Börsenpreis ersetzt wurde. Er ergibt sich aus dem im Zeitpunkt der Kursbildung vorhandenen Verhältnis von Angebot und Nachfrage, wobei die Kursveränderung von verschiedenen Einflüssen abhängig sein kann, z. B. von wirtschaftlichen, besonders konjunkturellen und Branchenerwartungen, politischen und militärischen Vorgängen, Interessenkämpfen, Gerüchten, ferner von der Lage am Geld- und Kapitalmarkt oder von der steuerlichen Behandlung der Börsengeschäfte. Neben dem an einer Börse festgestellten amtlichen Kurs, dem Kurs auf dem geregelten Markt und im Freiverkehr (Freiverkehrskurs) sind auch Kursbildungen in elektronischen Handelssystemen (z. B. Xetra®) möglich. Die Kurse werden mit den ergänzenden Angaben (Kurszusätze), die Aufschluss über das Börsengeschehen geben, offiziell über die Internetadresse der Deutschen Börse AG verbreitet.
 
Die Kursbildung an der Börse vollzieht sich am Kassamarkt im Wesentlichen nach zwei Verfahren: Der Einheitskurs (Kassakurs, Einheitsnotierung) kommt jeweils für einen ganzen Börsentag einheitlich zur Notiz; im Computerhandel finden gegebenenfalls mehrere Auktionen an einem Börsentag statt. Er ist der Preis, bei dem anhand der vorliegenden Aufträge der größte Umsatz erzielt werden kann, womit er »der wirklichen Geschäftslage des Handels an der Börse entspricht« (§ 29 Börsengesetz). Dazu trägt jeder Kursmakler alle erteilten Kauf- und Verkaufsaufträge in sein Börsenbuch (Skontro) ein; man unterscheidet dabei limitierte Aufträge und solche ohne Angabe einer Preisvorgabe (»billigst«, »bestens«). Der Kurs wird durch Skontration errechnet. In gewissen Fällen kann der Makler durch Selbsteintritt einen Spitzenausgleich vornehmen.
 
Der variable, schwankende oder fortlaufende Kurs (fortlaufende Notierung) wird zu Beginn (Eröffnungskurs, Anfangskurs), im Verlauf und zum Schluss (Schlusskurs) der Börse für Wertpapiere ermittelt, die zum variablen Handel zugelassen sind. Diese können seit 1. 6. 1999 an allen Präsenzbörsen ohne Mindestvolumina (ab Stückzahl eins) variabel (laufend) gehandelt werden. Damit wurden die früheren Mindestordergrößen (z. B. 100 Stück für Aktien mit 5 DM Nennwert oder 1 Mio. DM Nennbetrag für festverzinsliche Wertpapiere) aufgegeben. Für den Terminhandel gibt es noch die Terminkurse für Abschlüsse mit fest bestimmter Lieferungszeit oder -frist. An der Computerbörse können Börsengeschäfte mit umsatzstarken Wertpapieren ohne Einschaltung von Kursmaklern direkt zwischen Anbieter und Nachfrager abgeschlossen werden. An ausländischen Börsen kennt man auch Kurse, die durch das Auktionsverfahren (Tenderverfahren) gebildet werden: Auf die durch Makler aufgerufenen einzelnen Wertpapiere erfolgen Gebote; Abschlüsse werden getätigt durch Zuruf zu verschiedenen Kursen (Criée) oder durch Abstimmung von Angebot und Nachfrage zu einem Einheitskurs. Ist eine Einigung nicht möglich, wird das Wertpapier nicht notiert.
 
Kurse werden in der Regel in der jeweiligen Landeswährung festgestellt. In Deutschland ist seit 1989 auch eine Notierung in fremder Währung oder in Rechnungseinheiten möglich. An deutschen Börsen werden Aktien (seit 1999) in je Stück (Stücknotierung), festverzinsliche Wertpapiere in Prozent des Nennwerts (Prozentnotierung) notiert. Der Gegensatz zum Nenn- oder Nominalwert ist der Kurswert, er ist der sich aufgrund des Börsenkurses ergebende Wert eines Wertpapiers (der »wirkliche«, »effektive« Wert). Bei Notierung in Prozenten des Nominalbetrages errechnet sich der Kurswert aus
 
Wenn Kurswert und Nominalwert gleich sind, steht der Kurs pari. Bei Notierung je Stück sind Kurs und Kurswert identisch. Kurse können auch um technische Einflussfaktoren (z. B. bei Aktien: Dividenden, Bezugsrechte) berichtigt werden (Adjustierung, Kursabschläge).
 
Bei Devisen (Devisenkurs, Wechselkurs) wird der Kurs meist für 100 Einheiten der Auslandswährung notiert (z. B. z. B. 1,01 /$). Diese Preisnotierung (direkte Notierung) steht im Gegensatz zur Mengennotierung (Quantitätsnotierung) oder indirekten Notierung, bei der die feste Währung im Inland liegt. Der Mengenkurs gibt an, wie viel Einheiten der ausländischen Währung dem festbleibenden Betrag der inländischen Währung entsprechen, sodass ein Sinken des Kurses ein Steigen des fremden Wertes bedeutet und umgekehrt (z. B. 0,99 $/). Bei Waren wird der Kurs gewöhnlich für eine bestimmte Menge festgestellt. Besonders gilt das für Waren, die nach Typen und Durchschnittsmustern, d. h. in vertretbarer Form, gehandelt werden. Doch gibt es auch Waren, die nur in wirklich vorliegendem »effektivem Material« umgesetzt werden können, entweder aus überkommenen Gewohnheiten oder weil eine klassenmäßige Einteilung kaum möglich ist (z. B. Häute, Rauchwaren, Tabak). Die für den Marktverlauf gewählte Form der Versteigerung (Auktion) weist börsenähnliche Züge auf.
 
Unter Kursregulierung versteht man die Einflussnahme auf die Kursbildung eines Wertpapiers durch Kauf- oder Verkaufsorders, um entweder überhaupt eine Kursnotierung zu ermöglichen, größere Kursschwankungen zu verhindern (Kursstabilisierung) oder ein bestimmtes Kursniveau zu halten (Kursstützung). Sie wird v. a. von den an einem Papier interessierten Kreisen betrieben, besonders von Emissionsbanken oder -konsortien für die von ihnen selbst an der Börse eingeführten Papiere. Ihr Ziel ist es, durch Ankäufe des Wertpapiers entweder ein allzu großes Angebot aufzunehmen und so einen Kurssturz zu verhindern (Auffangkonsortium) oder auch einen sachlich ungerechtfertigten Tiefstand des Papiers zu verbessern. Andererseits können unbegründete oder rein spekulativ bedingte Kurssteigerungen durch Verkäufe unterbunden werden (Kursintervention, z. B. von Notenbanken am Devisenmarkt besonders bei festen Wechselkursen). Die dauernde Kursregulierung heißt Kurspflege; sie wird - in der Regel für Rechnung der Emittenten - besonders von Hypothekenbanken bei Pfandbriefen und der Deutschen Bundesbank bei öffentlichen Anleihen durchgeführt. Sind Kursstützung und Kurspflege nicht erfolgreich und sind erhebliche Kursveränderungen bei einem Wertpapier zu erwarten, muss der Makler darauf an der Kurstafel hinweisen (Minusankündigung, Plusankündigung). Ein Kursschnitt ist eine vom Kommissionär zuungunsten seines Kommittenten vorgenommene (strafbare) Ausnutzung von Kursschwankungen, indem er seinem Auftraggeber für ein Wertpapier, für das mehrere Kurse notiert werden, einen ungünstigeren Kurs berechnet als den, zu dem er selbst abgeschlossen hat. Im internationalen Zahlungsverkehr sind besonders für den Außenhandel Maßnahmen der Kurssicherung für Devisen üblich.
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Devisenmarkt: Grundlagen
 
Wertpapierhandel: Spekulation, Kurssicherung, Arbitrage
 
 3) See- und Luftfahrt: Winkel zwischen der Längsachse eines Schiffes oder Luftfahrzeugs und der Nordrichtung. Je nach dem Bezugspunkt unterscheidet man den rechtweisenden Kurs (Richtung nach dem geographischen Nordpol), den missweisenden Kurs (Richtung nach dem nördlichen Magnetpol) und den Kompasskurs (missweisender Kurs + Deviation, d. h. Abweichung durch das Magnetfeld des Fahrzeuges). Durch seitliche Versetzung infolge Wind- oder Strömungseinfluss (Abdrift) wird der Kompass-(Steuer-)Kurs zum Kurs über Grund (wahrer oder Kartenkurs).
 
 4) Unterrichtswesen: 1) Kursus, allgemein eine zusammengehörende Folge von Unterrichtsstunden, Lehrgang (z. B. Sprachkurs, Zeichenkurs). 2) In der Schulpädagogik werden Grundkurse und Leistungskurse unterschieden, soweit Kursunterricht eingeführt ist.
 

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Kụrs, der; -es, -e [1: frz. cours(e), niederl. koers < lat. cursus; 2: mlat. cursus = Reihe von Gebeten < lat. cursus = Verlauf, Reihenfolge, zu: currere (2. Part.: cursum) = laufen; 3: ital. corso, frz. cours < mlat. cursus < lat. cursus = Umlauf]: 1. Fahrtrichtung eines Schiffes od. Flugzeuges: ein gerader, falscher K.; einen K. steuern, einschlagen; den K. wechseln, beibehalten, halten; den K. auf der Seekarte eintragen; K. auf Hamburg nehmen; Da fährt die „Graziella“ ..., sie nimmt K. auf Palermo (Erné, Fahrgäste 126); das Flugzeug geht auf K., fliegt den/auf dem vorgeschriebenen K.; Der Wind hatte das Boot herumgedreht, Franke brachte es mühselig in K. und Fahrt (Loest, Pistole 145); vom K. abkommen; Ü einen härteren politischen K. einschlagen, verfolgen; Der Ministerrat wollte darum jetzt einen neuen K. steuern (Bieler, Bär 276); außenpolitisch auf einen anderen K. gehen; den K. der Integration weiterfahren; Bei einem Mittagessen in einer Moskauer diplomatischen Residenz stritten sich Botschafter aus Nato-Ländern zu Beginn dieser Woche über den richtigen K. in Kosovo (Zeit 31. 3. 99, 4). 2. (Sport) Rennstrecke: ein einfacher, schneller, gefährlicher K.; Auf kurvenreichen -en ... bewähren sich nach Ansicht zahlreicher Experten die herkömmlichen Rennräder besser (NBI 35, 1983, 19); fehlerfrei über den K. kommen. 3. a) zusammengehörende Folge von Unterrichtsstunden o. Ä.; Lehrgang: -e für Sprachen; einen K. besuchen, mitmachen; einen K. absetzen, leiten, abhalten; In den Großstädten gibt es -e für Karate (Fels, Sünden 38); die Betriebe selbst unterhalten -e und Schulen (Niekisch, Leben 223); am Ende des -es findet eine Prüfung statt; b) die Teilnehmenden eines Kurses (3 a): der ganze K. bestand die Prüfung; er lud den/seinen K. zu sich nach Hause ein. 4. Marktpreis von Wertpapieren, Devisen o. Ä.: hohe, niedrige, stabile -e; der amtliche K. der Mark; die -e steigen, fallen, bleiben stabil; Die geplante Steuerreform macht es noch sinnvoller als bisher, die Aktien, die in den letzten zwölf Monaten im K. gefallen sind, aus dem Depot zu werfen (Spiegel 6, 1999, 87); Gold steht zurzeit nicht mehr so hoch im K. (ist nicht mehr so viel wert) wie früher; *etw. außer K. setzen (etw. für ungültig erklären): Briefmarken außer K. setzen; dieses Werk setzt einen Großteil der gängigen Begriffe und Beschreibungsweisen ... endgültig außer K. (Melos 1, 1984, 44); außer K. kommen, sein (unbeliebt werden, sein); hoch im K. stehen (hohe Wertschätzung genießen, sehr angesehen sein): Kameradschaft steht unter Kommilitonen hoch im K. (Welt 22. 2. 64, Forum); Hoch im K. stehen derzeit die banalen wie effektiven Tricks mit Quittungen (Focus 43, 1997, 112); im K. steigen (beliebter werden, an Ansehen gewinnen): die leichte Küche steigt immer mehr im K.; im K. fallen (unbeliebter werden, an Ansehen verlieren): Monica-Interviews sind letzthin im K. ein wenig gefallen (Zeit 31. 3. 99, 10). ∙ 5. *etw. in K. setzen ([als Gerücht] kursieren lassen, in Umlauf bringen): es werde zwar in K. gesetzt, er sei bloß ausgeglitten, aber es sei ein Schlaganfall gewesen (Fontane, Effi Briest 71).

Universal-Lexikon. 2012.

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Synonyme:

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